Förderungen

 

Da es in der Bürokratie oftmals sehr unübersichtlich wird, helfen wir Ihnen natürlich gerne bei der Beantragung von Förderungen und Pflegegeldern oder unterstützen Sie bei den erforderlichen Schritten für eine Erhöhung der Pflegestufe.


Höhe des Pflegegeldes

Pflegebedarf in Stunden pro Monat Pflegestufe Betrag in Euro monatlich (netto)
Mehr als 65 Stunden 1 192,00 Euro
Mehr als 95 Stunden 2 354,00 Euro
Mehr als 120 Stunden 3 551,60 Euro
Mehr als 160 Stunden 4 827,10 Euro
Mehr als 180 Stunden, wenn

-ein außergewöhnlicher Pflegeaufwand erforderlich ist
5 1.123,50 Euro
Mehr als 180 Stunden, wenn

- zeitlich unkoordinierbare Betreuungsmaßnahmen erforderlich sind und diese regelmäßig während des Tages und der Nacht zu erbringen sind oder

- die dauernde Anwesenheit einer Pflegeperson während des Tages und der Nacht erforderlich ist, weil die Wahrscheinlichkeit einer Eigen- oder Fremdgefährdung gegeben ist
6 1.568,90 Euro
Mehr als 180 Stunden, wenn

- keine zielgerichteten Bewegungen der vier Extremitäten mit funktioneller Umsetzung möglich sind oder

- ein gleich zu achtender Zustand vorliegt
7 2.061,90 Euro

Förderung der 24-Stunden-Betreuung

Bei einer 24-Stunden-Betreuung gibt es eine zusätzliche Förderung, sofern die oder der Betreute Pflegegeld ab der Stufe 3 bezieht und das monatliche Nettoeinkommen 2.500 Euro nicht übersteigt. Dementsprechend besteht Anspruch auf monatlich 275 Euro pro selbstständiger Pflegekraft und maximal 550 Euro monatlich bei zwei selbstständigen Pflegekräften.

Mehr Informationen finden Sie hier: www.oesterreich.gv.at

 

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne für eine ausführliche Informationsauskunft zur Verfügung!